AGB
Terms and Conditions (AGB) for Lounge Studio
Allgemein
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a) Für die Vermietung des Studios und der darin enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Einrichtungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).
b) Mit der Übernahme des Studios bzw. der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, die die Bestimmungen der AGB abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
d) Der Mieter bestätigt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, zu Beginn der Mietzeit einen gültigen Ausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mieters zur Klärung etwaiger Folgeansprüche aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dies kann durch die Anfertigung einer Kopie des Ausweisdokuments erfolgen.
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Vermietung
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
b) In der Studiomiete sind die Kosten für Heizung, Strom und Wasser (ohne Starkstrom) enthalten.
c) Die berechnete Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe durch den Mieter, auch wenn der Mieter das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Bei einer über die vereinbarte Zeit hinausgehenden Nutzung wird ein Überstundenzuschlag pro angefangener Stunde berechnet. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung.
d) Eine Buchung ist bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar. Ansonsten werden 25 % des Mietpreises berechnet. Bei Stornierung oder Nichterscheinen innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Mietpreises als Stornogebühren berechnet. Eine Umbuchung innerhalb von 24 Stunden ist nicht möglich und es werden 100 % des Mietpreises berechnet.
e) Der Vermieter behält während der gesamten Mietdauer das Zutrittsrecht zu den Mieträumen und kann das Studio jederzeit betreten. Laufende Dreharbeiten werden gebührend berücksichtigt.
f) Die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz kann vereinbart werden, wird jedoch gesondert in Rechnung gestellt und ist nicht in der Raummiete enthalten.
g) Das Fotografieren/Filmen außerhalb der Mieträume (Treppenhaus, Notausgang, Gewerbehof etc.) ist nur nach vorheriger Absprache (teilweise mit dem Eigentümer der genannten Räumlichkeiten) gestattet.
h) In unseren Räumlichkeiten gilt ein striktes Rauchverbot. Auch an den Fenstern ist das Rauchen verboten. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr von 70 € (zzgl. MwSt.) erhoben. Auf der Straße vor dem Gebäude ist das Rauchen gestattet.
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Zahlungsbedingungen
a) Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit per Banküberweisung zu begleichen. b) Nebenkosten, Miete und Zusatzleistungen werden am Ende der Mietzeit in Rechnung gestellt. c) Für Gruppen mit mehr als 15 anwesenden Personen, insbesondere für Workshops, werden Sonderkonditionen vereinbart. d) Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung.
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Verwendung
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a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio und alle Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu verwenden. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter sorgt dafür, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen in seinem Auftrag handelnden Dritten und seinen Besuchern eingehalten werden.
b) Die Verwendung von Materialien und Werkzeugen, die zu Schäden, Geruchsbelästigungen oder Verunreinigungen des Studios und seines Inventars führen oder eine Gefahr für Personen darstellen können (z. B. offenes Feuer, Farbbomben, Nebelmaschinen, Räucherstäbchen), ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.
c) Tiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet.
d) Veränderungen oder Reparaturen an der Mietausrüstung, insbesondere an stromführenden elektrischen Teilen, sind nicht gestattet. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte als Gesamtschuldner.
f) Workshops/Kurse/Veranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
h) Übermäßige Verschmutzung des Papierhintergrundes wird mit 8,00 € pro laufendem Meter berechnet.
i) Für den Fall, dass das Studio aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Wasserschaden, Überbuchung, andere interne Gründe) ganz oder teilweise nicht wie geplant genutzt werden kann, erlässt der Vermieter den gesamten Mietpreis. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden wie Modellhonorare, Reisekosten oder Schäden, die aus einer verspäteten Lieferung geplanter Ergebnisse resultieren.
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Zustand der Räumlichkeiten
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a) Die Räumlichkeiten werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Mieter ist verpflichtet, zu Beginn der Mietzeit den Zustand auf Sauberkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
b) Am Ende der Mietzeit müssen das Studio und die Räumlichkeiten im gleichen Zustand (sämtliche Möbel an ihren ursprünglichen Standort zurückgebracht) übergeben werden. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist innerhalb der Mietdauer zu berücksichtigen.
c) Die Endreinigung des Ateliers und der Sanitäranlagen nach Ende der Produktion ist grundsätzlich selbstverständlich und im Mietpreis enthalten. Bei starker Verschmutzung und wenn nicht alle Möbel an ihren ursprünglichen Platz zurückgebracht werden, wird eine zusätzliche Pauschale von 70 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
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Eigentumsvorbehalt
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a) Sämtliche gemieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.
b) Der Verkauf, die Vermietung, die Weitergabe an Dritte oder die Entfernung der Mietgegenstände aus den Mieträumen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Haftung
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a) Der Mieter und Dritte betreten das Studio und die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr.
b) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder Dritten mitgebrachte Geräte und Gegenstände.
c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die während der Mietzeit an den Räumlichkeiten und dem gesamten Inventar entstehen. Hierzu zählen auch Folgeschäden wie etwa Mietausfälle. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Besucher und Modelle des Mieters verursacht werden. Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
d) Für Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Vermieter nicht.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
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a) Für alle Mietvertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
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Credit / Debit Karte
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